Was, wenn ich langfristige Unterstützung benötige?

 

 

 
Auch wenn unser Treff ein wunderbarer Ort ist, um Ihnen "auf die Schnelle" helfen zu können- sei es in der Postbearbeitung, entlastenden Gesprächen oder einfach gemeinsamen Aktivitäten- manchmal gilt es eine langfristige Unterstützung zu installieren. 

Es ist okay, wenn nichts mehr okay ist. Manchmal wird einem der Boden unter den Füßen weggerissen, ohne dass man sich dagegen wehren könnte. Statt sich selbst zu verurteilen oder anderen die Schuld zu geben, dürfen Sie nach vorne schauen.

Viele sehen die größte Stärke, die man aufbringen kann, als Schwäche: Hilfe annehmen.

Im Folgenden sehen Sie unsere weiterführenden Hilfen aufgelistet, die alle drei Träger anbieten.

Sie werden also immer jemanden im Treff antreffen, der Ihnen weiterhelfen und/oder einen Termin zum Erstgespräch geben kann. In einem solchen werden dann Ihre individuellen Bedarfe erhoben und Sie über alles Weitere aufgeklärt.

Alle Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützen Sie in einer selbstbestimmten Lebensführung. Alle Hilfen dienen zum Erhalt oder der Verbesserung Ihrer Lebenssituation.
Nur Sie wissen, welche Ressourcen Sie nutzen können. Nur Sie können festlegen, welche Ziele Ihnen wichtig sind. Nur Sie können Ihre Hindernisse nachempfinden. Je nach Kapazitäten können Sie sich im Treff einen unserer drei Träger aussuchen, die Sie mit folgenden Leistungen unterstützen können.

Häufig gestellte Fragen

1Muss ich die Leistungen selbst bezahlen?
Ab einem Bruttoeinkommen von 3000€ findet eine Kostenbeteiligung statt. Diese startet bei 120€ im Monat.
2Welchen Zeitumfang hat meine Betreuung?
Die Betreuung ist immer bedarfsgerecht. Sie legen also fest, wie hoch Ihr Bedarf ist. Im Schnitt haben die meisten Klient:innen einen Termin pro Woche mit ihrer Bezugsbetreuer:in.
3Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Eingliederungshilfe richtet sich in Hamburg an Menschen in einem Alter von 21- 65 Jahren, die eine psychische Erkrankung aufweisen und einen Wohnsitz in Hamburg haben. Zudem darf keine Suchterkrankung im Vordergrund stehen.
4Muss ich Medikamente nehmen?
Nein.
5Sind bestimmte Krankheitsbilder ein Ausschlusskriterium?
Nein- solange keine Sucht im Vordergrund steht.
6Muss ich bereits eine gesicherte Diagnose haben?
Nein, wir unterstützen Sie dabei sich eine Diagnose stellen zu lassen. Ansonsten erfolgt eine Begutachtung durch den fachärztlichen Dienst. Dieser nimmt dann die sogenannte "Personenkreiszuschreibung" vor.

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